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Allgemeine Informationen zum Versicherungswesen und was Sie vor dem Abschluss einer Versicherung beachten sollten:

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Rechtsschutzversicherung

Bei der Rechtsschutzversicherung sollte jede/jeder bedenken, dass nicht alle Rechtsproblematiken abgesichert sind: Bau, Familien- oder Erbrechtsstreitigkeiten sind nämlich ausgeschlossen sowie Auseinandersetzungen mit einem Streitwert unter 150 EURO oder Straftaten, die vorsätzlich begangen wurden, Beleidigungen und Diebstahl. Ebenso ausgeschlossen sind  Fälle, die bereits bei Vertragsabschluß zu einer Änderung der Rechtslage geführt haben. Je nach Versicherung unterscheiden sich die Tarife, Rabatte und Leistungen. Ermäßigungen gibt es z.B. beim Singletarif. 

Versicherbare Risiken sind: Private Risiken mit und ohne Arbeitsrechtsschutz, Verkehrs- und Mieterrechtsschutz. Auf diesen  drei Gebieten ist eine Rechtsschutzversicherung auch ratsam. Prüfen Sie allerdings, ob eventuelle Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Arbeitsgeber durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bereits gut abgedeckt sein können. 

Tritt der Rechtsfall ein, so muss Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt vom Erfolg der Rechtsstreitigkeit überzeugt sein. Nur dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten. Sollte der/die Versicherte vor Gericht dann doch verlieren und Gerichts- wie Anwaltskosten tragen müssen, zahlt die Versicherung. Sogenannte "aussichtslose Fälle" werden grundsätzlich nicht finanziert, auch wenn die/der Versicherte noch so sehr auf das vermeintliche Recht pocht.

Ein Rechtsschutz sollte erst angestrebt werden, wenn alle wichtigen und personenbezogenen Versicherungen  bereits abgeschlossen wurden und noch genügend Geld dafür vorhanden ist. Wer allerdings bereits große Probleme am Arbeitsplatz oder mit dem Vermieter befürchtet, könnte mit einer Rechtsschutzversicherung frühzeitig gewappnet sein.