Rechtsschutzversicherung
Bei der Rechtsschutzversicherung sollte jede/jeder bedenken, dass nicht
alle Rechtsproblematiken abgesichert sind: Bau, Familien- oder
Erbrechtsstreitigkeiten sind nämlich ausgeschlossen sowie
Auseinandersetzungen mit einem Streitwert unter 150 EURO oder
Straftaten, die vorsätzlich begangen wurden, Beleidigungen und
Diebstahl. Ebenso ausgeschlossen sind Fälle, die bereits bei
Vertragsabschluß zu einer Änderung der Rechtslage geführt haben. Je
nach Versicherung unterscheiden sich die Tarife, Rabatte und Leistungen.
Ermäßigungen gibt es z.B. beim Singletarif.
Versicherbare Risiken sind: Private
Risiken mit und ohne Arbeitsrechtsschutz, Verkehrs- und
Mieterrechtsschutz. Auf diesen drei Gebieten ist eine
Rechtsschutzversicherung auch ratsam. Prüfen Sie allerdings, ob
eventuelle Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Arbeitsgeber durch die
Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bereits gut abgedeckt sein können.
Tritt der Rechtsfall ein, so muss Ihre
Anwältin oder Ihr Anwalt vom Erfolg der Rechtsstreitigkeit überzeugt
sein. Nur dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten.
Sollte der/die Versicherte vor Gericht dann doch verlieren und Gerichts-
wie Anwaltskosten tragen müssen, zahlt die Versicherung. Sogenannte
"aussichtslose Fälle" werden grundsätzlich nicht finanziert,
auch wenn die/der Versicherte noch so sehr auf das vermeintliche Recht
pocht.
Ein Rechtsschutz sollte erst angestrebt
werden, wenn alle wichtigen und personenbezogenen Versicherungen
bereits abgeschlossen wurden und noch genügend Geld dafür vorhanden
ist. Wer allerdings bereits große Probleme am Arbeitsplatz oder mit dem
Vermieter befürchtet, könnte mit einer Rechtsschutzversicherung frühzeitig
gewappnet sein.
|