Versicherungen
Allgemeine Informationen zum Versicherungswesen
und was Sie vor dem Abschluss einer Versicherung beachten sollten:
Alle Angaben:
Ohne Gewähr!
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Lebensversicherungsmodelle
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1. |
Die
Kapitallebensversicherung
Im Sterbefall zahlt die
Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme an die
Hinterbliebenen der/ des Versicherten, auch wenn erst ein
Monatsbeitrag entrichtet wurde. Alleinerziehende können auf diese
Weise die Ausbildung ihrer Kinder garantieren. Im Erlebnisfall
dienst das angesparte Vermögen der Alterssicherung.
Mittlerweile schließen
40% der Frauen eine Lebensversicherung ab.
Für Paare oder Familien
mit Kindern ist die Kapitallebensversicherung eine sichere
Altersversorgung mit guter Rendite, denn die eingezahlten Beiträge
erwirtschaften Zinsen, die ausbezahlt werden, wenn die Versicherung
zur Auszahlung kommt. Die Lebensversicherung ist also auch eine
sichere Geldanlage. In einer Zeitspanne von 25 Jahren verdoppelt
sich die Versicherungssumme in etwa, falls die Versicherung nicht
vorzeitig gekündigt werden muß, oder auf einen anderen Tarif
umgestellt wird.
Die Kosten sind stark
abhängig vom Eintrittsalter: je jünger der/die Versicherte bei
Vertragsabschluß ist, um so günstiger sind auch die Beiträge. Wer
will kann auch eine sogenannte Dynamisierung einschließen. Dadurch
paßt sich die Versicherung, aber auch die Prämie den jährlich
gestiegenen Lebenshaltungskosten an. Wer die Versicherung länger
als zwölf Jahre laufen läßt, muß die Zinserträge nicht
versteuern.
Personen, deren Kinder
bereits erwachsen sind und selbst verdienen, sollten überlegen, ob
es sich für sie lohnt, anstatt der Lebensversicherung eine private
Rentenversicherung abzuschließen. Falls die Versicherten arbeitsunfähig
werden, kann die Versicherung beitragsfrei gestellt werden, ohne den
Auszahlungsbetrag zu vermindern und eine zusätzliche Rente bei
Arbeitsunfähigkeit bezogen werden.
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2. |
Fondsgebundene
Lebensversicherung
Bei der
fondsgebundenen Lebensversicherung investiert die
Versicherungsgesellschaft die eingezahlten Beiträge ihrer
Versicherungsnehmerinnen in einen Aktienfonds. In
welchen oder welche Fonds kann man im Rahmen des
Versicherungsangebotes selbst bestimmen. Auch die Beitragshöhe
wird durch die gewünschten und gewählten Leistungen bestimmt.
Doch auch hier ist eine gute Beratung unabdingbar. Es gibt Fonds
mit höherer Sicherheit, z.B. bei einer großen Streuung oder
Mischung der Aktienwerte, dies bringen zumeist aber eine nicht
so hohe Rendite. Wer risikofreudiger ist und es auch sein kann,
weil keine Kinder oder andere Familienmitglieder zum eigenen
Risiko abgesichert werden müssen, lässt sich eventuell von den
möglichen höheren Gewinnen locken.
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3. |
Private Rentenversicherung
Die Versicherten zahlen für
einen bestimmten Zeitraum Beiträge ein und bekommen diese nach der
vereinbarten Frist im Rentenalter als Einmalzahlung mit Zinsen wieder
ausbezahlt oder in monatlichen Raten. Wenn die/der Versicherte vorher
stirbt, gehört die eingezahlte Summe plus Zinsen zur Erbschaft. Für
Alleinlebende, die sich nicht um die Versorgung und Absicherung von Kindern
kümmern müssen, ist die private Rentenversicherung die ertragreichste
Altersversorgung, da sie günstiger ist als eine Lebensversicherung, die im
Todesfall eine größere Auszahlungssumme für die Hinterbliebenen
einrechnen muss. Es kann sich sogar
lohnen, eine ausbezahlte Lebensversicherung sogleich wieder in eine
Rentenversicherung zu investieren, um sich eine private Zusatzrente zu
sichern.
Zu den Rentenansprüchen: Rechtzeitig
vor Rentenantragstellung sollten Sie noch einmal alle Unterlagen auf Vollständigkeit
hin überprüfen: Dazu gehören auch die Meldungen der Ausbildungs- und
Kindererziehungszeiten und die Jahresaufstellungen vom Arbeitgeber oder
Arbeitsamt. Sollte etwas fehlen, fordern Sie die Unterlagen an.
Die Rentenanstalten errechnen auf Wunsch auch
Ihre bisherigen Versicherungsansprüche und nennen Ihnen Ihre
voraussichtliche Rente. Auf diesem Wege können Sie ebenfalls Ihre
Ausfallzeiten und Rentenlücken erfahren und ob es demnach günstig wäre,
mit nachträglichen, freiwilligen Beiträgen die Lücken zu schließen.
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4. |
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung
dient zur Absicherung der Familie, falls die Person, die allein oder überwiegend
zum Unterhalt beiträgt, stirbt. Die vereinbarte Summe wird dann von der
Versicherung ausbezahlt. Bleibt die Hauptverdienerin - oder der
Hauptverdiener unversehrt, sind die eingezahlten Versicherungsbeiträge
verloren. Die Risikolebensversicherung ist dem zu Folge nach am ehesten für
kinderreiche Familien geeignet, in denen zumeist der Vater für den
Lebensunterhalt der Familie sorgt. Außerdem deckt diese Versicherung bei
einer noch gut aufzubringenden Prämie ein sehr hohes Risiko ab. Wer über
mehr Geld verfügt und das gleiche Risiko abgesichert wissen will, schliesst
besser eine Kapitallebensversicherung ab. Es werden zwar höhere Prämien
bezahlt, die angesparten Beiträge stehen aber der/dem Versicherten auch
ohne Sterbefall weiter zur Verfügung.
Rechenbeispiel: Eine
Risikolebensversicherung, die 10 Jahre laufen soll und von einer 30 jährigen
Frau abgeschlossen wird, zahlt im Todesfall 50.000 EURO an die
Hinterbliebenen aus. Dafür beträgt der Jahresbeitrag zwischen 50 und 150 EURO.
Die Höhe Ihrer Versicherung können Sie nach
dem Alter der Kinder ausrichten. Sind die Kinder noch klein, müssen Sie pro
Kind das Fünffache Ihres Jahresbruttolohnes, bei größeren Kindern das
Drei- bis Vierfache berechnen. Nur so können Sie für Ihre Kinder den
Lebensunterhalt sowie die Ausbildungszeiten auch nach dem Tode gewährleisten.
Eine ungekündigte und in der
Versicherungssumme unverändert gebliebene Risikolebensversicherung kann bis
zum zehnten Jahr in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden, ohne
dass sich der oder die Versicherte einer Gesundheitsprüfung unterziehen
muss. Die während der Laufzeit eingezahlten Beiträge der
Risikolebensversicherung bleiben aber verloren. Der Beitragserhalt gilt erst
nach Umwandlung in die Kapitallebensversicherung. |
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