Versicherungen

Allgemeine Informationen zum Versicherungswesen und was Sie vor dem Abschluss einer Versicherung beachten sollten:

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Lebensversicherungsmodelle
   

1. Die Kapitallebensversicherung 

Im Sterbefall zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen der/ des Versicherten, auch wenn erst ein Monatsbeitrag entrichtet wurde. Alleinerziehende können auf diese Weise die Ausbildung ihrer Kinder garantieren. Im Erlebnisfall dienst das angesparte Vermögen der Alterssicherung.

Mittlerweile schließen 40% der Frauen eine Lebensversicherung ab. 

Für Paare oder Familien mit Kindern ist die Kapitallebensversicherung eine sichere Altersversorgung mit guter Rendite, denn die eingezahlten Beiträge erwirtschaften Zinsen, die ausbezahlt werden, wenn die Versicherung zur Auszahlung kommt. Die Lebensversicherung ist also auch eine sichere Geldanlage. In einer Zeitspanne von 25 Jahren verdoppelt sich die Versicherungssumme in etwa, falls die Versicherung nicht vorzeitig gekündigt werden muß, oder auf einen anderen Tarif umgestellt wird. 

Die Kosten sind stark abhängig vom Eintrittsalter: je jünger der/die Versicherte bei Vertragsabschluß ist, um so günstiger sind auch die Beiträge. Wer will kann auch eine sogenannte Dynamisierung einschließen. Dadurch paßt sich die Versicherung, aber auch die Prämie den jährlich gestiegenen Lebenshaltungskosten an. Wer die Versicherung länger als zwölf Jahre laufen läßt, muß die Zinserträge nicht versteuern.

Personen, deren Kinder bereits erwachsen sind und selbst verdienen, sollten überlegen, ob es sich für sie lohnt, anstatt der Lebensversicherung eine private Rentenversicherung abzuschließen. Falls die Versicherten arbeitsunfähig werden, kann die Versicherung beitragsfrei gestellt werden, ohne den Auszahlungsbetrag zu vermindern und eine zusätzliche Rente bei Arbeitsunfähigkeit bezogen werden.
   

2.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung investiert die Versicherungsgesellschaft die eingezahlten Beiträge ihrer Versicherungsnehmerinnen in einen Aktienfonds. In welchen oder welche  Fonds kann man im Rahmen des Versicherungsangebotes selbst bestimmen. Auch die Beitragshöhe wird durch die gewünschten und gewählten Leistungen bestimmt. Doch auch hier ist eine gute Beratung unabdingbar. Es gibt Fonds mit höherer Sicherheit, z.B. bei einer großen Streuung oder Mischung der Aktienwerte, dies bringen zumeist aber eine nicht so hohe Rendite. Wer risikofreudiger ist und es auch sein kann, weil keine Kinder oder andere Familienmitglieder zum eigenen Risiko abgesichert werden müssen, lässt sich eventuell von den möglichen höheren Gewinnen locken.
  

3.

Private Rentenversicherung

Die Versicherten zahlen für einen bestimmten Zeitraum Beiträge ein und bekommen diese nach der vereinbarten Frist im Rentenalter als Einmalzahlung mit Zinsen wieder ausbezahlt oder in monatlichen Raten. Wenn die/der Versicherte vorher stirbt, gehört die eingezahlte Summe plus Zinsen zur Erbschaft. Für Alleinlebende, die sich nicht um die Versorgung und Absicherung von Kindern kümmern müssen, ist die private Rentenversicherung die ertragreichste  Altersversorgung, da sie günstiger ist als eine Lebensversicherung, die im Todesfall eine größere Auszahlungssumme für die Hinterbliebenen einrechnen muss. Es kann sich sogar lohnen, eine ausbezahlte Lebensversicherung sogleich wieder in eine Rentenversicherung zu investieren, um sich eine private Zusatzrente zu sichern.

Zu den Rentenansprüchen: Rechtzeitig vor Rentenantragstellung sollten Sie noch einmal alle Unterlagen auf Vollständigkeit hin überprüfen: Dazu gehören auch die Meldungen der Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten und die Jahresaufstellungen vom Arbeitgeber oder Arbeitsamt. Sollte etwas fehlen, fordern Sie die Unterlagen an. Die Rentenanstalten errechnen auf Wunsch auch Ihre bisherigen Versicherungsansprüche und nennen Ihnen Ihre voraussichtliche Rente. Auf diesem Wege können Sie ebenfalls Ihre Ausfallzeiten und Rentenlücken erfahren und ob es demnach günstig wäre, mit nachträglichen, freiwilligen Beiträgen die Lücken zu schließen.
  

4.

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient zur Absicherung der Familie, falls die Person, die allein oder überwiegend zum Unterhalt beiträgt, stirbt. Die vereinbarte Summe wird dann von der Versicherung ausbezahlt. Bleibt die Hauptverdienerin - oder der Hauptverdiener unversehrt, sind die eingezahlten Versicherungsbeiträge verloren. Die Risikolebensversicherung ist dem zu Folge nach am ehesten für kinderreiche Familien geeignet, in denen zumeist der Vater für den Lebensunterhalt der Familie sorgt. Außerdem deckt diese Versicherung bei einer noch gut aufzubringenden Prämie ein sehr hohes Risiko ab. Wer über mehr Geld verfügt und das gleiche Risiko abgesichert wissen will, schliesst besser eine Kapitallebensversicherung ab. Es werden zwar höhere Prämien bezahlt, die angesparten Beiträge stehen aber der/dem Versicherten auch ohne Sterbefall weiter zur Verfügung.

Rechenbeispiel: Eine Risikolebensversicherung, die 10 Jahre laufen soll und von einer 30 jährigen Frau abgeschlossen wird, zahlt im Todesfall 50.000 EURO an die Hinterbliebenen aus. Dafür beträgt der Jahresbeitrag zwischen 50 und 150 EURO.

Die Höhe Ihrer Versicherung können Sie nach dem Alter der Kinder ausrichten. Sind die Kinder noch klein, müssen Sie pro Kind das Fünffache Ihres Jahresbruttolohnes, bei größeren Kindern das Drei- bis Vierfache berechnen. Nur so können Sie für Ihre Kinder den Lebensunterhalt sowie die Ausbildungszeiten auch nach dem Tode gewährleisten.

Eine ungekündigte und in der Versicherungssumme unverändert gebliebene Risikolebensversicherung kann bis zum zehnten Jahr in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden, ohne dass sich der oder die Versicherte einer Gesundheitsprüfung unterziehen muss. Die während der Laufzeit eingezahlten Beiträge der Risikolebensversicherung bleiben aber verloren. Der Beitragserhalt gilt erst nach Umwandlung in die Kapitallebensversicherung.