Worauf
insbesondere Frauen achten sollten:
Bei einer Trennung oder Scheidung sollten Frauen eine
Versicherungscheckliste aufstellen, da sich zumeist einige Details
verändert haben, die den Versicherungen mitgeteilt werden müssen.
Ebenso im umgekehrten Fall, wenn Sie geheiratet, oder nun
gemeinsam mit ihrem Partner eine Wohnung gemietet haben. |
Altersvorsorge
|
Wer auf
eine ausreichende Altersversorgung durch den Ehemann spekuliert,
sieht heutzutage in eine ungesicherte Zukunft, denn jede dritte
Ehe wird vor dem Tod des Ehepartners geschieden. Das gesetzliche
Rentensystem benachteiligt Frauen nach wie vor gravierend. Außerdem
gelten immer noch folgende Fakten: Frauen treten meistens später
ins Berufsleben ein, haben öfter und länger
Unterbrechungszeiten, zumal wenn sie Kinder geboren haben. Sie
verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen und arbeiten
familienbedingt öfters nur Teilzeit. Aufgrund dieser Tatsachen
bekommen Frauen durchschnitt 35% weniger Rente als Männer. Bei über
zwei Dritteln der Frauen liegt die Rente kaum höher als um den
Sozialhilfesatz. Eine private Altersvorsorge ist heutzutage für
Frauen lebensnotwendig. Allerdings bleibt die Frage offen wie
Frauen das finanzieren sollen! |
Autoversicherung |
Wer bleibt
Fahrzeughalter der, oder des Autos. Wer hält die günstigeren
Rabatte? |
Berufsunfähigkeitsversicherung,
gesetzliche |
Selbständige
und Frauen, die aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden, können
freiwillig Mitglied bleiben. |
Berufsunfähigkeitsversicherung,
private |
Wichtig für
Berufseinsteigerinnen und Frauen in hochqualifizierten Berufen. |
Haftpflichtversicherung |
Nach einer
Scheidung eine eigene Versicherung abschließen. |
Hausratversicherung |
Nach der
Scheidung bleibt nur der Hausrat desjenigen versichert, auf dessen
Namen die Police ausgestellt ist. Überlegen Sie auch, ob die
Versicherungssumme noch zutreffend ist, falls der Hausrat z.B.
geteilt wurde, oder die wertvollsten Stücke nun nicht mehr da
sind. |
Kapitallebensversicherung |
Für
Alleinerziehende ist dies eine sinnvolle Kombination von
Altersvorsorge und Absicherung der Kinder im Todesfall. Achten Sie
darauf unbedingt eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit zu
beantragen. Sollte die Lebensversicherung auf den Namen des
Mannes lauten, so kann die Frau bei einer Scheidung aus dem
Zugewinn (errechnet aus dem derzeitigen Rückkaufswert minus Rückkaufswert
zu Beginn der Ehe) ein unwiderrufliches Bezugsrecht bekommen. Dann
erhält sie den Zugewinn bei Ablauf des Vertrages ausgezahlt,
statt selbst mit einem höheren Eintrittsalter eine neue
Versicherung abzuschließen. |
Krankenversicherung,
gesetzliche |
Eine
Weiterversicherung muß spätestens nach drei Monaten nach einer
rechtskräftigen Scheidung angemeldet werden. Die Kinder sind bei
dem Partner mit dem höheren Einkommen versichert. |
Krankenversicherung,
private |
Nur für
gut verdienende Frauen, möglichst ohne Kinder mit guter
beruflicher Perspektive empfehlenswert, denn Mutterschafts- und
Erziehungsurlaub sind nicht beitragsfrei. Für die Kinder müssen
die vollen Beiträge gezahlt werden und der Wechsel zur
gesetzlichen Krankenversicherung ist nur schwer möglich. Außerdem
sind höhere Kosten durch krankheitsbedingte
Beitragsaufstockung zu befürchten. |
Krankentagegeldversicherung,
private |
Selbständige
sollten hier unbedingt diese Absicherung vornehmen: Zu beachten
sind allerdings diese Einschränkungen: Es wird kein
Krankentagegeld gezahlt bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen
und bei Pflegefreistellung. |
Rentenversicherung,
gesetzliche |
Selbständige
und Berufsunterbrecherinnen können freiwillig Mitglied bleiben. |
Rentenversicherung,
private |
Rentabelste
Altersvorsorge für Singles |
Risikolebensversicherung,
private |
Altersvorsorge
für Alleinerziehende und/ oder bei erheblichen Schulden |
Unfallversicherung |
Sinnvoll für
Hausfrauen und Kinder bis zum Eintritt in das Erwerbsleben, da
anders eine Absicherung nicht möglich ist. |