Elterngeld in Deutschland – Fakten, Berechnung, Tipps
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Wenn Mütter und Väter ihr Kind nach der Geburt selbst zu Hause betreuen, bekommen sie vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld. Es dient als Ausgleich für das vollständig wegfallende oder geringere Einkommen und stellt die finanzielle Lebensgrundlage junger Familien sicher. Doch wer hat überhaupt Anspruch, wie hoch ist das Elterngeld und was muss beachtet werden?

Wem steht in Deutschland Elterngeld zu?

Elterngeld bekommen all jene Mütter und Väter, die ihr Kind im eigenen Haushalt betreuen, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Seit April 2025 liegt diese Grenze bei 175.000 Euro (zu versteuerndes Jahreseinkommen im Kalenderjahr vor der Geburt), und sie gilt sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Anspruch haben ebenfalls Eltern von Stief- und Adoptivkindern sowie Verwandte zweiten und dritten Grades, sofern die leiblichen Eltern verstorben sind oder sich aufgrund einer schweren Krankheit beziehungsweise Beeinträchtigung nicht mehr selbst um das Kind kümmern können.

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Wichtig ist zudem, dass Eltern nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings steht Elterngeld nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, sondern auch quasi allen anderen Personengruppen:

  • Beamtinnen und Beamten
  • Selbstständigen
  • Erwerbslosen
  • Hausfrauen und Hausmännern

Das Elterngeld und seine Varianten

Die staatliche Leistung gliedert sich in drei Varianten:

  • das Basiselterngeld
  • das ElterngeldPlus
  • sowie den Partnerschaftsbonus

So „funktioniert“ das Basiselterngeld

Beide Elternteile haben bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen gemeinsam Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld. Für die Aufteilung gibt es aber klare Regeln: Jeder Elternteil ist bei diesem Modell nämlich dazu verpflichtet, mindestens zwei Monate Elterngeld zu beziehen. Die darüber hinausgehenden zehn Monate stehen den Eltern hingegen zur freien Aufteilung zur Verfügung. Es ist auch möglich, dass im ersten Lebensjahr des Kindes einen Monat lang gleichzeitig beide Elternteile Elterngeld beziehen. Entscheidet sich nur ein Elternteil für den Bezug von Elterngeld, beträgt die Anspruchsdauer maximal zwölf Monate. Dagegen stehen Alleinerziehenden bei Erfüllung der zuvor genannten Anspruchsvoraussetzungen immer 14 Monate zu.

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Gut zu wissen: Das Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden, also direkt nach der Geburt. Für Eltern, die gar nicht oder deutlich weniger arbeiten, ist dieses Modell meist die beste Lösung.

Das ElterngeldPlus und seine Merkmale

Das ElterngeldPlus „funktioniert“ etwas anders. Hier wird jeder Monat des Basiselterngelds in zwei Monate ElterngeldPlus verwandelt, das heißt, die Eltern bekommen in dem Falle doppelt so lange Leistungen, der monatliche Betrag ist aber halb so hoch wie beim Basiselterngeld. Oder anders ausgedrückt: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Davon profitieren vor allem jene Eltern, die schon während des Bezugs von Elterngeld wieder in Teilzeit arbeiten wollen oder sich einfach über einen längeren Zeitraum finanzielle Unterstützung wünschen. Es erleichtert somit den früheren Wiedereinstieg in den Beruf. Doch es gibt noch mehr Vorteile. Sobald ein Elternteil nämlich ElterngeldPlus bezieht, hat der andere Elternteil auf Wunsch die Möglichkeit, länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus zu bekommen. Beim reinen Basiselterngeld ist diese Variante auf höchstens einen Monat beschränkt.

Der Partnerschaftsbonus: ein attraktives Extra

Arbeiten beide Elternteile wöchentlich zwischen 24 und 32 Stunden in Teilzeit, ist es möglich, den sogenannten Partnerschaftsbonus zu bekommen. Pro Elternteil handelt es sich dabei um zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Von dieser Regelung profitieren auch getrennt erziehende Eltern, sofern sie beide gleichzeitig einer Teilzeittätigkeit nachgehen, um sich um das gemeinsame Kind zu kümmern.

Vor allem bei Männern ist dieses Konzept sehr gefragt: Von allen Vätern, die 2024 das ElterngeldPlus bezogen, erhielt mehr als ein Viertel den Partnerschaftsbonus. Zu beachten ist hier jedoch, dass der Partnerschaftsbonus zurückgezahlt werden muss, falls beide Eltern in einem Lebensmonat des Kindes nicht gleichzeitig im genannten Stundenumfang arbeiten. Die Prüfung erfolgt in der Regel im Nachhinein und anhand von Gehaltsabrechnungen oder Arbeitgeberbescheinigungen. Eine Unterschreitung oder Überschreitung der Wochenarbeitszeit sollte also nach Möglichkeit vermieden werden. Krankheit und Urlaub sind jedoch keine Rückzahlungsgründe.

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Die Berechnung des Elterngelds

Für das Elterngeld ( Wie kann ich Elterngeld beantragen? ) gibt es keinen allgemeingültigen Pauschalbetrag, denn die Höhe hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eine große Rolle spielen vor allem folgende Faktoren:

  • Welche Variante wählen die Eltern aus?
  • Wie hoch war das bisherige Einkommen?
  • Wie hoch ist das Einkommen, das während des Bezugs von Elterngeld erzielt wird?
  • Erhalten die Eltern weitere staatliche Leistungen?
  • Bekommen die Eltern Zwillinge oder andere Mehrlinge?
  • Sind im Haushalt bereits Kinder vorhanden?

Obwohl all diese Aspekte in die Berechnung einfließen, können sich Eltern an einigen Werten gut orientieren. Das Basiselterngeld liegt beispielsweise stets zwischen 300 und 1800 Euro: Mehr oder weniger gibt es also nicht. Hat ein Elternteil vor der Geburt überhaupt kein Einkommen, erhält dieser nach erfolgreicher Beantragung automatisch den Mindestbetrag von 300 Euro und geht somit ebenfalls nicht „leer“ aus. Wie schon erklärt, ist das ElterngeldPlus nur halb so hoch, wird aber dafür doppelt so lange ausgezahlt. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Untergrenze bei 150 Euro liegt und die Höchstgrenze bei 900 Euro.

Typische Rechenbeispiele

Doch wie erfolgt nun die Berechnung? Vereinfacht ausgedrückt beträgt das Basiselterngeld etwa 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens, das in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Bei einem niedrigen Einkommen kann der Prozentsatz durch den Mindestbetrag höher ausfallen.

Liegt das Nettoeinkommen eines Elternteils beispielsweise bei 3000 Euro, würden 65 Prozent davon 1950 Euro betragen. Da das Maximum für das Basiselterngeld jedoch bei 1800 Euro liegt, wird auch nur diese Summe ausgezahlt. Entscheidet sich ein Elternteil mit einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 2500 Euro im Monat für das ElterngeldPlus, würden 65 Prozent zwar 1625 Euro betragen, allerdings wird bei ElterngeldPlus ja nur die Hälfte ausgezahlt: Das wären in diesem Fall 812,50 Euro.

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Die verschiedenen Zuschläge

Ausnahmen bestätigen auch beim Elterngeld die Regel. Wird bei einer Geburt mehr als nur ein Kind geboren, erhöht sich das Elterngeld für jedes weitere Kind um monatlich 300 Euro. Bei Zwillingen würden also 300 Euro, bei Drillingen 600 Euro hinzukommen. Gibt es im Haushalt entweder mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder mindestens zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren, erhalten Eltern ebenfalls einen Zuschlag. Gleiches gilt für ein Kind mit Behinderung, wenn es noch keine 14 Jahre alt ist. Der Grad der Behinderung muss in diesem Fall aber mindestens 20 betragen. Die Höhe des Zuschlags ist genau festgelegt:

  • Sie liegt bei zehn Prozent des zustehenden Elterngeldbetrags.
  • Der Zuschlag-Mindestbetrag beim Basiselterngeld beträgt 75 Euro.
  • Beim ElterngeldPlus beträgt der Zuschlag-Mindestbetrag 37,50 Euro.
  • Der Maximalbetrag liegt bei 180 Euro monatlich.

Darüber hinaus ist es möglich, Mehrlingszuschläge für Zwillings- oder Mehrlingsgeburten mit dem Geschwisterzuschlag zu kombinieren.
Gut zu wissen: Der Geschwisterbonus wird in dem Lebensmonat zum letzten Mal ausgezahlt, in dem das ältere Geschwisterkind das vorhin genannte Höchstalter erreicht.

FAQ:

1. Wie stellt man den Antrag auf Elterngeld?
Der Antrag kann nach der Geburt des Kindes digital oder direkt bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Das muss nicht sofort am Tag der Geburt sein, denn das Geld wird für bis zu drei Lebensmonate rückwirkend ausgezahlt

2. Welche Nachweise werden gebraucht?
Wichtig sind vor allem

  • die Geburtsurkunde
  • Einkommensnachweise
  • eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • für Mütter: Krankenkassenbescheinigungen über das Mutterschaftsgeld